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BGH, 29.05.1970 - IV ZB 13/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nach Ablauf der Frist und Verstreichenlassen des spätesten für die verlängerte Frist maßgeblichen Zeitpunkts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 29.05.1970 - IV ZB 13/70
Da der Beklagte mit seinem erst am 24. Februar 1970 eingegangenen Wiedereinsetzungsantrag diese Frist nicht gewahrt hat und irgendwelche Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist hätten rechtfertigen können (Siehe BVerfGE 22, 83 = NJW 1967, 1267 [BVerfG 06.06.1967 - 1 BvR 282/65]) vom Beklagten weder vorgetragen noch aus dem Sachverhalt ersichtlich sind, erweist sich sein Antrag als unzulässig, ohne daß es noch darauf ankommt, ob sich seine Unzulässigkeit bezw.